Ein Stiftungsfonds –
der Ihren Namen trägt

Stiften Sie Freude – mit Ihrem persönlichen Stiftungsfonds. Schon ab 150 €
können Sie dauerhaft helfen und dem Fonds Ihren Namen geben. 

Oder auch verschenken ...

So einfach teilen Sie Lebensglück – gründen Sie Ihren Stiftungsfonds.

Durch einen Stiftungsfonds unter dem Dach der Steyler Bank-Stiftung helfen Sie benachteiligten Menschen dauerhaft. Schon mit kleinen Beträgen. Setzen Sie Ihr Geld ein, um unsere Welt ein bisschen gerechter zu machen. Mit einem Stiftungsfonds fördern Sie internationale Entwicklungsprojekte. Das Besondere: Der Stiftungsfonds verbindet die langfristige Wirkung einer Stiftung mit der Flexibilität von Spenden.

Sie entscheiden, ob Sie einmal einen Betrag Ihrer Wahl einzahlen oder regelmäßig in Ihren Stiftungsfonds investieren wollen. Auch eine Berücksichtigung in Ihrem Erbe ist möglich. Und das Beste: Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen ganz persönlichen Namen geben. Oder Sie können ihn auch verschenken. Und das alles bereits ab 150 € Erstinvestition.

Sie wählen aus folgenden Förderbereichen:

Soziales.

Rund um den Globus leben und arbeiten Steyler Missionare Seite an Seite mit Menschen, die an den Rand gedrängt werden, wichtige Themen sind der Aufbau von Sozialzentren, Zugang zu sauberem Wasser und Strom, Projekte für Behinderte, alte Menschen und Straßenkinder sowie die Nothilfe bei Hunger, Naturkatastrophen und Krieg.

Gesundheit.

Medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht. Steyler Missionare verhelfen armen Menschen zu ihrem Recht, zum Beispiel mit mobilen Gesundheitsdiensten, Krankenstationen, Medikamenten, Präventionsangeboten und Programmen für Aids- und Leprapatienten.

Seelsorge.

Steyler Missionare führen weltweit einen Dialog auf Augenhöhe, der andere Religionen und Kulturen wertschätzt. Dabei treten sie für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ein, unter anderem durch die Förderung des Gemeindelebens, Bau und Renovierung kirchlicher Gebäude, Ausbildung von Priestern, Ordensangehörigen und Katecheten

Bildung & Ausbildung.

Nur wer die Welt um sich herum begreift, kann sie aktiv verändern: Daher betreibt unser Steyler Hilfe-Netzwerk in vielen Ländern Schulen und Universitäten, vergibt Schulstipendien und ist in der praktischen Berufsausbildung tätig.

Solidarität.

Sie möchten sich nicht auf einen konkreten Bereich festlegen?
Im Antragsformular können Sie auch gerne eine flexible Verteilung der Erfräge auf alle vier Bereiche wählen.

Unser Service für Zustifter.

Urkunde mit Namen
des Stiftungsfonds

Für jeden Stiftungsfonds erhalten Sie eine wertige Urkunde. Dort sind der Betrag, der Zweck und der Name Ihres Stiftungsfonds vermerkt. Die Urkunde ist Ihr persönliches Dokument der Hilfe für benachteiligte Menschen. Übrigens: Den Stiftungsfonds können Sie auch verschenken. Auch eine Berücksichtigung in Ihrem Erbe ist möglich. Und das alles bereits ab 150 € Erstinvestition.

Steuern sparen mit
Zuwendungsbestätigung

Sie erhalten eine steuerliche Zuwendungsbestätigung, in der Sie die Zustiftung als Sonderausgabe geltend machen (§ 10b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 S.3 GewStG). Den Betrag können Sie dabei auf bis zu zehn Jahre frei aufteilen. Sonderausgaben senken die individuelle Steuerlast und sind zusätzlich zu normalen Spenden absetzbar.

Wählen Sie Ihre Förderzwecke

Wählen Sie aus folgenden Förderbereichen:
Ausbildung / Seelsorge / Soziales / Gesundheit
oder entscheiden Sie sich aus Solidarität für eine flexible Verteilung der Erträge auf alle Bereiche.

Nachhaltiges Stiftungsvermögen

Die Steyler Bank-Stiftung legt das Stiftungsvermögen gemäß den strengen ethischen Kriterien der Steyler Ethik Bank an – fair und nachhaltig. Sie können das Volumen Ihres Stiftungsfonds jederzeit aufstocken, indem Sie (oder andere) darauf einzahlen.

Ja, ich möchte einen Steyler Stiftungsfonds gründen

Meine persönlichen Angaben
ggf. Geburtsname
Mein Anlagebetrag
Betrag Ihrer Zustiftung
Betrag in Euro
Zweck meines Stiftungsfonds - bitte treffen Sie eine Auswahl
Im Bild ist eine Rechenaufgabe zu sehen. Diese dient zur Vermeidung von Spam. Die dargestellten Zahlen müssen entweder addiert oder subtrahiert werden. Geben Sie das Ergebnis anschließend in das Eingabefeld ein. Beispiel: 8 - 3 = 5. Sie geben 5 ein.
captcha

Häufig gestellte Fragen

Bitte beachten Sie, dass ein Stiftungsfonds rechtlich gesehen eine Zustiftung ist. Das heißt, Sie erhalten den gestifteten Betrag nicht zurück; daher gibt es auch keine "Laufzeit".

Man kann es bei dem erstmalig investierten Betrag belassen, man kann aber auch jederzeit den Stiftungsfonds - auch als Dauerauftrag - aufstocken.

Kosten werden intern vor Ausschüttung verrechnet, niemand hat eine Rechnung zu zahlen.

Verstirbt der Schenkende, wird seine Weisung die zu Lebzeiten vereinbart wurde, weiter umgesetzt. Der Stiftungsfonds kann jederzeit auch durch weitere Personen aufgestockt werden. Selbstverständlich erhalten diese Personen auch eine separate Zuwendungsbestätigung.

Jährlich erhalten Sie als Stiftungsfondsinhaber eine Projektbeschreibung, was mit Ihren Erträgen Gutes getan wurde.

Nein- bitte beachten Sie, dass ein Stiftungsfonds rechtlich gesehen eine Zustiftung ist. Das bedeutet, Sie erhalten den gestifteten Betrag nicht zurück.

"In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst."

                Hl.Augustinus